Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Sternistall (nachfolgend Betrieb
genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über
die Erteilung von Reitunterricht und Theorie.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von theoretischem und praktischem Reitunterricht. Der
Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in meinem Online- Buchungssystem
registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der
Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift
durch die Erziehungsbeschäftigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von
Terminen über das Buchungssystem und/ oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die
Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den
Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt der Reitlehrerin.
Eine Gruppenstunde sowie die Einzelstunde dauern 60 Minuten, exklusive der Versorgung der
Pferde vor und nach der Reitstunde. Bodenarbeitsstunden und Ponyführen- Stunden sind 30
Minuten lang.
Für den Unterricht stehen die Stallanlage und Ausreitgelände zur Verfügung.
3. Risiko und Haftung
Das Reiten und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.
Reiten und die Arbeit mit Pferden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht
immer vorhergesehen werden kann.
A) Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine
Haftpflichtversicherung werden empfohlen.
Insbesondere weise ich darauf hin, dass durch den Betrieb für Unfälle und Schäden, die während
der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit
der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der
Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis
angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger
Wertgegenstände.
B) Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
C) Hinweise
Die Stallanlage sowie die dazugehörigen Koppeln u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis
betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nicht gestattet. Das Anfassen anderer Pferde außer
dem zugeteilten Reitpferd ist untersagt. Das Mitführen von Hunden ist auf meiner Anlage
verboten.
Video-/ Bildaufnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Genehmigung an dem
jeweiligen Tag erneut ausgesprochen wird. Es dürfen keine Personen außer denen aus dem
eigenen Hausstand zu sehen oder zu hören sein. Darüber hinaus dürfen, im Fall der
Genehmigung, nur kurze Sequenzen aufgenommen werden, keine kompletten Reitstunden.
D) Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm oder Fahrradhelm nach gültiger Euronorm tragen.
E) Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von festem Schuhwerk/ Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen, ist während
des Reitunterrichts Pflicht. Das Tragen von Reithosen wird dringend empfohlen. Sollte keine
Reithose zugänglich sein, ist eine Alternative nach Absprache mit der Reitlehrerin möglich. Ich
empfehle das Tragen von Reithandschuhen. Bei ungeeigneter Kleidung und/ oder Schuhwerk ist
eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
F) Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig
dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen.
Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem
Unterricht mitzuteilen.
4) Vergütung
Die Vergütung ist über das Online- Reitbuch geregelt.
5) Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Eine
Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden erfolgt automatisch.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine
Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
6) Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt ausschließlich über das Online-
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.