Reitbuch

SterniStall

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von SterniStall

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Sternistall (nachfolgend Betrieb

genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über

die Erteilung von Reitunterricht und Theorie.

2. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von theoretischem und praktischem Reitunterricht. Der

Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in meinem Online- Buchungssystem

registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der

Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift

durch die Erziehungsbeschäftigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von

Terminen über das Buchungssystem und/ oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die

Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den

Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt der Reitlehrerin.

Eine Gruppenstunde sowie die Einzelstunde dauern 60 Minuten, exklusive der Versorgung der

Pferde vor und nach der Reitstunde. Bodenarbeitsstunden und Ponyführen- Stunden sind 30

Minuten lang.

Für den Unterricht stehen die Stallanlage und Ausreitgelände zur Verfügung.

3. Risiko und Haftung

Das Reiten und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.

Reiten und die Arbeit mit Pferden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht

immer vorhergesehen werden kann.

A) Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine

Haftpflichtversicherung werden empfohlen.

Insbesondere weise ich darauf hin, dass durch den Betrieb für Unfälle und Schäden, die während

der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit

der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der

Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis

angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger

Wertgegenstände.

B) Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

C) Hinweise

Die Stallanlage sowie die dazugehörigen Koppeln u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis

betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nicht gestattet. Das Anfassen anderer Pferde außer

dem zugeteilten Reitpferd ist untersagt. Das Mitführen von Hunden ist auf meiner Anlage

verboten.

Video-/ Bildaufnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Genehmigung an dem

jeweiligen Tag erneut ausgesprochen wird. Es dürfen keine Personen außer denen aus dem

eigenen Hausstand zu sehen oder zu hören sein. Darüber hinaus dürfen, im Fall der

Genehmigung, nur kurze Sequenzen aufgenommen werden, keine kompletten Reitstunden.

D) Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm oder Fahrradhelm nach gültiger Euronorm tragen.

E) Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von festem Schuhwerk/ Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen, ist während

des Reitunterrichts Pflicht. Das Tragen von Reithosen wird dringend empfohlen. Sollte keine

Reithose zugänglich sein, ist eine Alternative nach Absprache mit der Reitlehrerin möglich. Ich

empfehle das Tragen von Reithandschuhen. Bei ungeeigneter Kleidung und/ oder Schuhwerk ist

eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

F) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig

dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen.

Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem

Unterricht mitzuteilen.

4) Vergütung

Die Vergütung ist über das Online- Reitbuch geregelt.

5) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Eine

Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden erfolgt automatisch.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine

Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

6) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt ausschließlich über das Online-

7.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.